
24-Stunden Pflege
Pflegegeld und Förderung
Pflegegeld in Österreich
Das Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt (wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung) und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.
Einstufung wird vom ärztlichen Sachverständigengutachten in Form von Hausbesuch entschieden (Besuch vor Ort beim Antragsteller).
Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölf mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist - abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand - in sieben Stufen unterteilt:
Pflegestufen: |
Voraussetzung sind mindestens |
€ |
Pflegestufe I |
50 Stunden Pflegebedarf monatlich |
154,20 € |
Pflegestufe II |
mehr als 75 Stunden Pflegebedarf monatlich |
284,30 € |
Pflegestufe III |
mehr als 120 Stunden Pflegebedarf monatlich |
442,90 € |
Pflegestufe IV |
mehr als 160 Stunden Pflegebedarf monatlich |
664,30 € |
Pflegestufe V |
mehr als 180 Stunden Pflegebedarf monatlich |
902,30 € |
Pflegestufe VI |
mehr als 180 Stunden Pflegebedarf und zeitlich unkoordinierbare, nicht vorhersehbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich und die Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist. |
1242,00 € |
Pflegestufe VII |
mehr als 180 Stunden Pflegebedarf und entweder die Unmöglichkeit zielgerichteter Bewegungen aller vier Extremitäten oder gleich zu achtender Zustand erforderlich (z. B.: wenn die eigene Mobilität eingeschränkt ist und technische Mittel notwendig sind, um eine selbstständige Lebensweise weiterzuführen). |
1655,80 € |
Förderung
Nach den neuen Verordnungen in Hausbetreuungsgesetz wurde die Betreuung im Jahr 2007 in Österreich legal, und der Staat bestimmte den Anspruch an Zusatzgeld/Förderung für die Betreuung. Bei der 24-Stunden-Betreuung ist per 1. November 2008 eine Verbesserungen eingetreten. Die Förderung bei der selbstständigen Betreuung wurde von 225 auf 550 Euro/Monat angehoben (Ab Pflegestuffe 3 und höher ist es falls die Betreuung durch zwei selbständige Pflegekräfte mit Gewerbeschein ausgeübt wird. Bei Pflegestuffe 1 und 2 nur im Falle einer nachgewiesenen Demenzkrankheit,wo ständige Betreuung benötigen wird.)
Häufig gestellten Fragen zum Thema 24-Stunden-Betreuung
Im Falle, dass Sie diese Bedingungen erfüllen, haben Sie den rechtlichen Anspruch auf eine Förderung fűr eine Hausbetreuung.
Dann ergeben die Zuschüsse /mit denen sich den Betroffenen die Möglichkeit bietet, in der häuslichen Umgebung zu verbleiben, und noch zeitlang das Leben so wie gewöhnt zu leben/ gesamt:
Pflegestufe |
Pflegegeld |
Förderung |
Zuschüsse gesamt |
Pflegestufe I |
€ 154,20 |
€ 550 |
€ 704,20 |
Pflegestufe II |
€ 284,30 |
€ 550 |
€ 834,30 |
Pflegestufe III |
€ 442,90 |
€ 550 |
€ 992,90 |
Pflegestufe IV |
€ 664,30 |
€ 550 |
€ 1 214,30 |
Pflegestufe V |
€ 902,30 |
€ 550 |
€ 1 452,30 |
Pflegestufe VI |
€ 1 242,00 |
€ 550 |
€ 1 792,00 |
Pflegestufe VII |
€ 1 655,80 |
€ 550 |
€ 2 205,80 |
Sicher kann man sich nicht verlassen, dass man die ganzen Kosten nur von diesem Geld decken kann.
Ja, oft sind die Renten bei den älteren Menschen, nicht so hoch, dass man sich die Pflegerin leisten kann.
Aber jeder kennt Die Geschichte von den drei Groschen
"Euer Gnaden", sagte der arme Mensch, "es ist so: Ich pflege meinen Vater, denn er ist alt. Dem gebe ich zurück, was er an mir Gutes getan hat. Weiter habe ich einen kleinen Sohn. Dem leihe ich, dass er mir im Alter zurückgebe, und von dem dritten Groschen lebe ich selbst."
Und wenn Sie es schon nicht selbst die Eltern oder Verwandte pflegen können, dann helfen Sie es bitte möglich zu machen....
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